Was ist eine beglaubigte Übersetzung
Manchmal braucht jemand die Übersetzung eines offiziellen Dokumentes wie z.B. einer notariellen Akte, eines Führerscheins, eines Diploms. Das Dokument soll für ein anderes Land akkreditiert werden. Deswegen muss eine beglaubigte Übersetzung davon erstellt werden. Nicht nur der komplette Text des Dokumentes, sondern auch alle Stempel, Unterschriften und Daten werden in die Übersetzung mit aufgenommen.
Die Übersetzung wird mit einer Erklärung des Übersetzers versehen, dass er die Texte nach Ehre und Gewissen und vollständig übersetzt hat. Die Übersetzung wird auf spezielles Papier mit dem NGTV-Logo für beglaubigte Übersetzer gedruckt. Das Quellendokument, oder (abhängig von den Forderungen des empfangenden Landes) eine Kopie davon, wird auf fälschungssichere Weise an die Übersetzung geheftet.
Es darf nicht möglich sein, später eine Seite der Übersetzung durch ein anderes Blatt mit abweichendem Text zu ersetzen. Die beglaubigte Übersetzung wird mit einem Stempel des Übersetzers versehen, der beweist, dass sie vor einem Gericht beglaubigt wurde und vor welchem Gericht dies stattgefunden hat. Dann setzt er seine Unterschrift und das Datum unter die Übersetzung, damit gilt das Dokument als beglaubigt. Jetzt ist die Übersetzung ein offizielles Dokument geworden, welches dieselbe Beweiskraft wie das Original hat, aber eben für ein anderes Sprachgebiet.
Als Beispiel nehmen wir einen Niederländer, der eine Polin heiraten möchte. Die Polin kommt in die Niederlande und kann befristet als Gast hier verbleiben. Möchte sie länger bleiben, geht es dem niederländisch-polnischen Paar gut miteinander, dann braucht sie eine Aufenthaltsgenehmigung für längere Zeit. Möchten der Mann und die Frau heiraten, dann kommen eine ganze Menge Formalitäten auf sie zu. Dann fordert die Gemeinde, in der sie heiraten wollen, ihre Geburtsurkunde und einen Beweis dafür, dass die Frau im Land ihrer Herkunft nicht verheiratet ist.
Diese Dokumente beantragt sie in ihrer Heimat, und die sind natürlich in ihrer Muttersprache verfasst. Von diesen Dokumenten lässt sie eine beglaubigte Übersetzung erstellen, welche sie der Gemeinde vorlegt, in der sie sich niederlassen will. Aufgrund dieser beglaubigten Übersetzungen kann sie registriert werden und heiraten. Denn, wie auch ein Niederländer, der Heiratsabsichten hat, muss der/die Ausländer(in) ebenfalls beweisen, dass er/sie a) geboren wurde (Geburtsurkunde) und b) nicht schon verheiratet ist.
Die Niederländische Gesellschaft von Dolmetschern und Übersetzern (NGTV) hat, unter der Leitung unseres Kollegen Kristof Stachowski (polnisch), neue Richtlinien herausgebracht, die erklären, wie beglaubigte Übersetzungen zu erstellen sind. Sie erhalten auf Anfrage kostenlos ein Exemplar.
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